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Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen." Quelle: "Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr" der Industrie und Handelskammer Rhein-Neckar Kursdauer: 2,5 Unterrichtsstunden 1x pro Woche. Der Kurs erstreckt sich über einen Zeitraum von 8 Wochen. Unterrichtszeiten: Dienstags, 18.30 Uhr bis 21:00 Uhr Kursort: Mannheim Innenstadt I1, 2-3 Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten Die Themen im Überblick: Berufsbezogenes Recht - Personenbeförderungsrecht - Straßenverkehrsrecht - Arbeitsrecht - Sozialversicherungsrecht - Beförderungsvertragsrecht - Steuerrecht
Kaufmännische Verwaltung - Zahlungsverkehr - Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife) - Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage - Buchführung - Versicherungswesen
Technischer Betrieb und dessen Durchführung - Betrieb von Fahrzeugen - Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge - Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge - Bereitstellung der Fahrzeuge - Fernsprech- und Funkverkehr
Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz
Grenzüberschreitende Beförderungen
- Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt - Pass- und zollrechtliche Vorschriften - Beförderungsdokumente
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